Bern, 09 März 2010, 13:00
Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde von Swisscom gegen die Verfügung der Wettbewerbskommission (Weko) wegen missbräuchlicher Mobilterminierungsgebühren in den wesentlichen Punkten gut und hebt die Busse von CHF 333 Mio. auf. Die Weko stellte im Februar 2007 fest, dass Swisscom bei der Mobilterminierung marktbeherrschend sei und diese Stellung gemäss Kartellgesetz missbraucht habe.
Swisscom hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht eine marktbeherrschende Stellung und ein missbräuchliches Verhalten bestritten. Die wichtigsten Gründe dafür:
Das Urteil kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. Swisscom wird in den kommenden Wochen die Urteilsbegründung im Detail prüfen und über die weiteren Schritte entscheiden. Eine Rückstellung wurde durch Swisscom bisher nicht gebildet. Diese Einschätzung wird durch das vorliegende Urteil bestätigt.